Dikasterium für Gottesdienst und Sakramentenordnung
Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf alles, was dem Vatikan von Rechts wegen zur Regelung und Förderung der Liturgie und in der Aufsicht darüber zukommt. Das Ziel: Für die treue Einhaltung der kirchlichen Gesetze und der liturgischen Normen zu sorgen.
Es ist Aufgabe des , für die Herausgabe oder Überarbeitung und Aktualisierung der „Editio Typica“ der liturgischen Bücher zu sorgen. Es bestätigt die Übersetzungen der liturgischen Bücher in die gängigen Sprachen und erteilt die Genehmigung für ihre Anpassungen an die lokalen Kulturen; diese Genehmigung nennt sich „Recognitio“. Eine ebensolche „Recognitio“ erteilt das Dikasterium für die Partikularkalender, das „Proprium“ (Eigenanteil) der Messen und des Stundengebets der einzelnen Ortskirchen sowie der „Institute des geweihten Lebens“ und der „Gesellschaften des apostolischen Lebens“. Diese Texte mussten zuvor natürlich schon von der jeweils zuständigen Autorität approbiert, also genehmigt und nach Rom weitergereicht werden.
Grundsatz: eine immer tätigere Beteiligung der Gläubigen
Das Dikasterium unterstützt die Diözesanbischöfe und die Bischofskonferenzen dabei, mit wirksamen und angemessenen Mitteln die liturgische Pastoral zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die Feier der Eucharistie und der anderen Sakramente und liturgischen Handlungen. Hier gilt der vom Konzil vorgegebene Grundsatz, dass die Gläubigen immer tätiger daran teilnehmen können. Gemeinsam mit den Bischofskonferenzen fördert es die Reflexion über mögliche Formen inkulturierter Liturgien und begleitet deren Ausgestaltung; so gibt es beispielsweise einen eigenen zairischen Messritus – eine Variante des römischen Ritus, die Johannes Paul II. einst genehmigte.
Das Dikasterium befasst sich mit der Sakramentenordnung und den rechtlichen Aspekten ihrer gültigen und erlaubten Feier sowie mit den Sakramentalien… natürlich unbeschadet der Zuständigkeit des Dikasteriums für die Glaubenslehre. Es prüft und bewilligt Anträge auf Indulte und Dispensen, die in diesem Bereich die Zuständigkeit der Diözesanbischöfe überschreiten. Außerdem fördert und gestaltet es die regelmäßige Feier von internationalen Eucharistischen Kongressen und bietet für die Feier von nationalen Eucharistischen Kongressen seine Mithilfe an.
Auch zuständig für Reliquienverehrung und Volksfrömmigkeit
Das Dikasterium befasst sich mit allen Bereichen des liturgischen Lebens:
1. durch Förderung der liturgischen Ausbildung auf verschiedenen Ebenen, auch durch überregionale Konferenzen;
2. durch die Unterstützung von Kommissionen oder Instituten, die zur Förderung des liturgischen Apostolats, der Musik, des Gesangs und der sakralen Kunst eingerichtet wurden;
3. durch die Errichtung von Vereinigungen, die diese Zwecke mit international fördern, oder durch die Approbation ihrer Statuten.
Das Dikasterium ist außerdem zuständig für den Bereich der Reliquienverehrung, die Bestätigung himmlischer Patrone und die Verleihung des Titels einer „Basilica minor“. Es arbeitet mit den Diözesanbischöfen zusammen, damit die gottesdienstlichen Ausdrucksformen der christlichen Volksfrömmigkeit (welche dem verstorbenen Papst Franziskus besonders am Herzen lag) in Übereinstimmung mit den Normen der Kirche und in Harmonie mit der heiligen Liturgie bleiben. Überhaupt versteht sich das Dikasterium als Dienstleister für die Bischöfe: Es will sie in ihrem Amt der Leitung, Förderung und Aufsicht des gesamten liturgischen Lebens in der ihnen anvertrauten Ortskirche unterstützen.
Um seine Aufgaben bestmöglich zu erfüllen, bemüht sich das Dikasterium neben seinen Mitgliedern und Konsultoren um Zusammenarbeit und regelmäßigen Austausch mit den bischöflichen Kommissionen für die Liturgie der verschiedenen Bischofskonferenzen sowie mit den internationalen Komitees für die Übersetzung der liturgischen Bücher. Dabei interessiert es sich auch für den Beitrag der Einrichtungen für höhere kirchliche Studien in liturgischen Fragen. .
( – bearbeitet von sk)
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