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Eingang zum Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens Eingang zum Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens  Im Vatikan

Das Ordens-Dikasterium

Es ist die Vatikanbeh?rde mit dem l?ngsten Namen: das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens. Gemeint sind Ordensgemeinschaften in ihrer ganzen Bandbreite: M?nner- und Frauenorden und -kongregationen, S?kularinstitute und andere Lebensformen nach den evangelischen R?ten Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam. Das Dikasterium f?rdert und regelt das Ordensleben in der ganzen lateinischen Kirche.

Amedeo Lomonaco und Gudrun Sailer – Vatikanstadt

Das Dikasterium setzt sich dafu?r ein, ?dass die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens in der Nachfolge Christi, wie sie das Evangelium vorschla?gt, gema?ß ihrem Charisma, das aus dem Geist des Gru?nders und den gesunden Traditionen erwa?chst, fortschreiten, in Treue ihre Ziele verfolgen und wirksam zum Aufbau der Kirche und zu ihrer Sendung in der Welt beitragen“ – so steht es wörtlich in der Grundordnung der Kurie ?Praecidate Evangelium“ von 2022 zu lesen.

Die Ursprünge des Dikasteriums reichen zurück ins 16. Jahrhundert, als Sixtus VI. die ?Kongregation für die Konsultationen“ 1586 errichtete. Heute ist diese Kurienbehörde auf Betreiben von Papst Franziskus jene mit dem höchsten Frauenanteil in der Leitung: Präfektin des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ist seit Januar 2025 Schwester Simona Brambilla M.C., die erste Frau in der Rolle eines Präfekten der Römischen Kurie. Zum Propräfekten ernannte Franziskus zugleich Kardinal Ángel Fernández Artime S.D.B. Sekretärin ist seit Mai 2025 auf Ernennung von Papst Leo XIV., der ebenfalls Ordensmann ist, Schwester Tiziana Merletti S.F.P.; darüber hinaus sind ein weiblicher und ein männlicher Untersekretär im Dienst. Das Ordensleben der katholischen Kirche ist zu etwa drei Vierteln weiblich.

Die Präfektin, Simona Brambilla - ranghöchste Frau in der Römischen Kurie
Die Präfektin, Simona Brambilla - ranghöchste Frau in der Römischen Kurie

Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens ist innerhalb der Römischen Kurie für eine zentrale Dimension kirchlichen Lebens zuständig: für jene Frauen und Männer, die ihr Leben Christus in Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam geweiht haben. Gemäß der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium bearbeitet die Behörde Anerkennungen und Gründungen von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Auch Fusionen, Vereinigungen und Aufhebungen dieser Gemeinschaften fallen in die Zuständigkeit des Dikasteriums. Darüber hinaus regelt es neue Formen des geweihten Lebens, die über die bereits gesetzlich anerkannten hinausgehen, und entscheidet über die Gründung und Aufhebung von Dachverbänden im Ordensleben.

Jede Kurienbehörde hat ihr eigenes Archiv - so auch das Ordensdikasterium
Jede Kurienbehörde hat ihr eigenes Archiv - so auch das Ordensdikasterium

Das Dikasterium ist außerdem mit allen Angelegenheiten befasst, die vom Apostolischen Stuhl aus das Leben und Wirken der Institute und Gesellschaften betreffen. Dazu gehört die Genehmigung ihrer Konstitutionen und etwaiger Änderungen, die Regelung der ordentlichen Leitung und Disziplin ihrer Mitglieder sowie deren Aufnahme und Ausbildung. Es erlässt spezifische Normen und Richtlinien für die Ausbildung, begleitet die Verwaltung der weltlichen Güter der Gemeinschaften und prüft außerordentliche Leitungsmaßnahmen. Zu seinen Aufgaben gehört auch, Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen in andere anerkannte Formen des geweihten Lebens zu versetzen oder Einsprüche gegen Entlassungsdekrete zu prüfen.

Das Eremitenleben und der Ordo virginum – also der Stand der gottgeweihten Jungfrauen – gelten als Formen des geweihten Lebens und unterstehen als solche ebenfalls der Jurisdiktion des Dikasteriums. Diese erstreckt sich zudem auf sogenannte Dritte Orden, also Gemeinschaften von Laien, Frauen und Männern, die zwar nicht als Mönche oder Nonnen in einem Kloster leben, aber dennoch nach der Spiritualität eines bestimmten Ordens leben möchten. Die Behörde begleitet auch Vereinigungen von Gläubigen, die mit dem Ziel gegründet wurden, später zu einem Institut des geweihten Lebens oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens zu werden.

Eine Behörde, fünf Abteilungen

Organisatorisch gliedert sich das Dikasterium in fünf Abteilungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Die erste Abteilung fördert das Leben und die Aktivitäten der verschiedenen Institute und Gesellschaften sowie ihrer internationalen, kontinentalen und nationalen Zusammenschlüsse. Sie unterstützt Initiativen, die mit der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils und dem kirchlichen Lehramt übereinstimmen und zur Entfaltung des geweihten Lebens in der Kirche beitragen.

Die zweite Abteilung ist dem monastischen Leben gewidmet – sowohl für Männer als auch für Frauen – und befasst sich mit der Gründung, Errichtung, Verlegung, Fusion und Aufhebung von Klöstern sowie mit allen Fragen der ordentlichen und außerordentlichen Leitung.

Die dritte Abteilung regelt, gemäß seiner eigenen Gesetzgebung, die Lebensweise, das Apostolat und die Leitung der einzelnen Ordensgemeinschaften. Sie prüft regelmäßige Berichte, begleitet ordentliche und außerordentliche Versammlungen der Ordensfamilien und ist zuständig für Angelegenheiten rund um die Wahl von Oberen während Generalkapiteln.

Die vierte Abteilung konzentriert sich auf außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen, etwa die Ernennung von Assistenten, Apostolischen Visitatoren oder Päpstlichen Kommissaren. Sie wird aktiv, wenn Mitglieder von Orden oder Gesellschaften in unregelmäßige oder problematische Situationen geraten.

Die fünfte Abteilung ist schließlich für die Erteilung der bischöflichen Erlaubnis zur diözesanen Gründung neuer Institute oder Gesellschaften sowie für deren päpstliche Anerkennung zuständig. Sie überwacht die Genehmigung und Ausgestaltung neuer Formen des geweihten Lebens und prüft Anträge auf die Errichtung öffentlicher Vereinigungen von Gläubigen mit dem Ziel, später zu einem Orden oder einer Gesellschaft des apostolischen Lebens zu werden. Zudem verantwortet diese Abteilung die Gründung und Auflösung von Föderationen und Konföderationen sowie alle strukturellen Veränderungen – von Zusammenschluss bis Aufhebung – innerhalb des geweihten Lebens. Zu den weiteren Aufgaben dieses Amtes zählen die Aufsicht über Ausbildung, Leben, Leitung und Apostolat der Säkularinstitute sowie die Zuständigkeit für den Ordo virginum, das Eremitenleben und die Dritten Orden.

Das geweihte Leben selbst versteht sich nicht als statische Größe, wie es aus dem Ordensdikasterium heißt, sondern ?als tägliche Erneuerung in der Begegnung mit Christus“. Es lebt aus der Treue zum Gebet, zur geschwisterlichen Liebe, zur Armut und zum Dienst an den Armen. In dieser Haltung wird es zu einem prophetischen Zeichen innerhalb der Kirche: Es ist ein Blick, der Gottes Gegenwart in der Welt wahrnimmt, und eine Stimme, die seine Liebe auch in den schwierigen Situationen der Geschichte verkündet.

(vatican news – gs)

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31. Juli 2025, 18:01