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Erzbischof Thibault Verny, neuer Präsident der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission, war diesen Freitag erstmals in Audienz bei Papst Leo XIV. Erzbischof Thibault Verny, neuer Präsident der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission, war diesen Freitag erstmals in Audienz bei Papst Leo XIV.   (@Vatican Media)

Neuer Chef der Vatikan-Kinderschutzkommission bei Papst Leo

Papst Leo XIV. hat diesen Freitag den neuen Chef der Päpstlichen Kinderschutz-Kommission, Erzbischof Thibault Verny, empfangen. Es war die erste Audienz Vernys in dieser Funktion. Der Erzbischof von Chambéry war am 15. Juli zum Nachfolger von Kardinal Seán Patrick O'Malley ernannt worden. Das Treffen erfolgte laut Vatikan auf Wunsch Vernys, der Papst Leo den zweiten Jahresbericht über Richtlinien und Verfahren zum Schutz vor Missbrauch in der katholischen Kirche überreichte.

Der Bericht wird seit dem Jahr 2022 auf Wunsch von Papst Franziskus erstellt, um die Schutzkapazitäten der Ortskirchen zu bewerten und praktische Empfehlungen auf Grundlage der konkreten Erfahrungen verschiedener kirchlicher Regionen zu geben. Die Päpstliche Kinderschutzkommission war unter Leos Vorgänger im Amt, Papst Franziskus, im Jahr 2014 eingerichtet worden. : 

„Mit Demut und Hoffnung setzt die Kommission die ihr anvertraute Mission fort und treibt die Vision des Heiligen Vaters voran, in der gesamten Kirche eine Kultur der Prävention zu verankern, die keine Form von Missbrauch toleriert: weder Macht- oder Autoritätsmissbrauch noch Missbrauch des Gewissens oder der Spiritualität noch sexuellen Missbrauch.“

Während des Treffens mit dem katholischen Kirchenoberhaupt bekräftigte Verny den Angaben nach das Engagement der Kommission, die ihr von Papst Franziskus durch „" übertragene Mission fortzusetzen, indem sie Schutzmaßnahmen entwickelt, den Jahresbericht verfasst und die Ortskirchen durch die Memorare-Initiative unterstützt.

Diese Initiative soll die Zusammenarbeit mit Ortskirchen in aller Welt bei der Ausbildung und dem Aufbau von Kapazitäten für die Prävention und den Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen fördern. Die Hilfe konzentriert sich auf drei Bereiche: Begleitung von Opfern und Überlebenden, Umsetzung von Präventionsmaßnahmen durch die Entwicklung von Richtlinien und Verhaltenskodizes und angemessene, rechtzeitige Reaktion auf Missbrauchsvorwürfe in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht.

(pm - sst) 

 

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12. September 2025, 12:45