Deutsches Laiengremium will sorgsam überwachte Lieferketten
Der neue Gesetzesentwurf der Regierungskoalition von CDU und SPD sieht vor, die Vorgaben des Lieferkettengesetzes zu lockern. Künftig würden dann nur noch besonders schwere Verstöße geahndet. Seitens der Arbeitgeber gehe dieser Entwurf nicht weit genug, sie fordern weitergehende Änderungen.
Würde dieses Gesetz geschwächt werden, „stellt man Menschenrechte und Umweltschutz bei den Lieferketten aufs Abstellgleis", äußerte sich die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp. Eine Änderung des Gesetzes würde dessen ursprünglichem Zweck entgegenwirken. „Der Gesetzesnovelle liegt das Narrativ zugrunde, dass die Wirtschaft floriert, wenn der gesetzliche Schutz von Menschen und Umwelt erodiert. Das Gegenteil ist der Fall", so die Präsidentin des höchsten katholischen Laiengremiums in Deutschland.
Freiwillig hilft nicht
Freiwillige Selbstverpflichtungen hätten erst durch das Lieferkettengesetz Maßnahmen für mehr Umweltschutz und die Achtung der Menschenrechte Wirkung gezeigt. Die ZdK-Vollversammlung hatte im Mai gefordert, das verhältnismäßig strenge deutsche Lieferkettengesetz nicht anzutasten. „Für einen bürokratiearmen Umgang mit Sorgfaltspflichten braucht es nicht weniger Standards, sondern eine pragmatische Praxis zwischen Firmen und den zuständigen Behörden", sagte Stetter-Karp nun.
Versprechen gebrochen
Laut der Bundesregierung würde es keine Einschnitte bei Menschenrechtsstandards geben. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Bekämpfung von Armut, Hunger und Ungleichheit sowie den Einsatz für internationale Nachhaltigkeitsziele vor. Diesem Versprechen werde die Regierung mit diesem Entwurf nicht gerecht, kritisiert Stetter-Karp.
(kna/domradio.de - lyk)
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