D: Eichstätt beendet Dienstverhältnis mit Priester
Hintergrund ist nach Angaben einer Presseerklärung ein anonymer Hinweis mit tatsächlichen Anhaltspunkten, den das Bistum Ende Mai erhalten habe. Darin gehe es um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen den Geistlichen. Die mutmaßlichen Taten sollen im Heimatland des Priesters stattgefunden haben. Das Bistum teilte nicht mit, um welches Land es sich handelt.
Man habe umgehend alle Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet und stehe in engem Austausch mit den staatlichen Ermittlungsbehörden, so die Erklärung des Bistums. Man arbeite „in vollem Umfang mit den Behörden zusammen, um zur Aufklärung beizutragen“.
Warum Eichstätt keine kirchenrechtliche Voruntersuchung einleiten kann
Im Normalfall würde das Bistum in einem solchen Fall eine kirchenrechtliche Voruntersuchung einleiten und Maßnahmen wie eine Freistellung des Priesters, ein Verbot öffentlicher Messfeiern sowie eine Reduzierung der Bezüge verhängen. „Da sich die Vorwürfe jedoch auf Taten außerhalb Deutschlands beziehen und der beschuldigte Priester nicht dem direkten Zuständigkeitsbereich des Bistums Eichstätt untersteht, ist dies in diesem Fall nicht möglich“, so die Erklärung. Die Verantwortung für weitere kirchenrechtliche Schritte liege beim Heimatbistum des Priesters, das gebeten worden sei, das Bistum Eichstätt über den weiteren Fortgang zu unterrichten.
Das Heimatbistum sei durch das Bistum Eichstätt über die Vorwürfe sowie die Beendigung der Zusammenarbeit informiert worden; auch das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre sei über den Fall und das Vorgehen unterrichtet. Die Mitarbeitenden und Gremien des betroffenen Pfarrverbandes wurden nach Angaben der Erklärung gleichfalls informiert. „Für den Geistlichen gilt die Unschuldsvermutung.“
(bistum eichstätt – sk)
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