Kreuzurteil in Bayern: Ministerin sieht ?sterreich auf toleranterem Weg
Der Verwaltungsgerichtshof entschied diesbezüglich, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das eineinhalb Meter hohe und 50 Zentimeter breite Kruzifix zu entfernen. Er sah in der ?Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit".
Echte Toleranz
Kultusministerin Plakolm kritisierte dieses Urteil. ?Echte Toleranz“ bedeute, ?dass man solche Symbole nicht verdrängen will", so Plakolm.
Ein besserer Weg
Die Kultusministerin sieht Österreich diesbezüglich auf einem besseren Weg: ?Österreich ist ein christliches Land. Dazu gehört auch, dass Symbole des Glaubens sichtbar sind."
Das Kreuz habe dabei nicht nur eine religiöse, sondern eben auch eine kulturelle und geschichtliche Bedeutung. Daher sei das Aufhängen des Kreuzes in Österreich nicht nur erlaubt, sondern gesetzlich vorgesehen.
Ein spezifisch christliches Symbol
Die Richter verwiesen bezüglich ihrer Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1995: Demnach gehöre das Kreuz nach wie vor zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums und sei geradezu ?sein Glaubenssymbol schlechthin".
Bedauern auch von anderer Seite
Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) sagte dem BR, ihr Haus setze sich intensiv mit der Urteilsbegründung auseinander. Klar bleibe aber, dass das Kreuz für Werte stehe, ?die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen".
Auch der bayerische CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek bedauerte die Gerichtsentscheidung. ?Das Kreuz steht nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander."
(kathpress/br -rva)
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