ҰßٲԲԾ: Parlamentarier stimmen für Suizidbeihilfe
Die „Terminally Ill Adults (End of Life) Bill“ wurde am Freitag nach einer mehrstündigen Parlamentsdebatte in dritter Lesung mit 314 zu 291 Stimmen angenommen. Unheilbar kranke Erwachsene in England und Wales, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt, sollen dadurch unter strengen Bedingungen Zugang zu Selbsttötungsmitteln bekommen.
Bisher gilt Suizidassistenz als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden kann. Vor einem Inkrafttreten muss auch das Oberhaus des Parlaments (House of Lords) über das Gesetz beraten und zustimmen, was laut Einschätzungen politischer Beobachter aber sehr wahrscheinlich ist.
Kritik aus Kirchen und Religionen
Kritik an einer Freigabe von Suizidbeihilfe war in den vergangenen Monaten nicht zuletzt aus den Reihen der Kirchen und Religionsgemeinschaften gekommen. Ein Recht auf Sterben könne „allzu leicht“ dazu führen, dass schutzbedürftige Menschen das Gefühl haben, sie hätten „die Pflicht zu sterben“, hieß es etwa in einem offenen Brief. Unter anderem der katholische Erzbischof von Westminster, Kardinal Vincent Nichols, Oberrabbiner Ephraim Mirvis, die anglikanische Londoner Bischöfin Sarah Mullally und Vertreter von Sikhs, Hindus und Muslimen, hatten darin eine bessere Palliativmedizin und Hospizversorgung statt Sterbehilfe gefordert.
„Zu viele Abgeordnete betrachten dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Linderung des Leidens einzelner Menschen am Lebensende, ohne die vielen Tausenden zu berücksichtigen, deren Leben dadurch bedroht wird“, hatte Mike Smith, Sprecher von „Not Dead Yet“, einer Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, noch vor der Parlamentsabstimmung erklärt. Es gelte nicht nur die Details des Gesetzesentwurfs zu berücksichtigen, sondern auch das Umfeld und die Realität, in die er eingeführt wird. „Es besteht die reale Sorge, dass die Sterbehilfe de facto zur ersten Option wird, weil die bestehende Infrastruktur dem Druck nicht gewachsen ist“, so Smith.
Gesetz wurde von einem Labour-Abgeordneten eingebracht
Für die Abstimmung im Unterhaus hatten die Parlamentsparteien wie schon bei den vorangegangenen Lesungen den Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten waren also nicht angehalten, nach Parteilinie abzustimmen. Das Gesetz geht auf einen im vergangenen Jahr von der Labour-Abgeordneten Kim Leadbeater eingebrachten Entwurf einher. Während der Beratungen in den Parlamentsausschüssen und im Plenum in den vergangenen Monaten gab es etliche Änderungsanträge. Noch am Freitag fügten die Abgeordneten ein Verbot der Werbung für assistierten Suizid hinzu, das im ganzen Vereinigten Königreich gelten soll.
Konkret sieht die Regelung nun vor, dass schwerstkranke Patienten, die älter als 18 Jahre sind, einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können. Ihre Lebenserwartung muss dabei weniger als sechs Monate betragen und sie müssen seit mindestens zwölf Monaten bei einem Hausarzt registriert sein. Zwei Ärzte müssen dem unabhängig voneinander dem Antrag zustimmen, ebenso ein Gremium, dem ein Jurist, ein Psychiater und ein Sozialarbeiter angehören.
(kna – sk)
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