Vatikan: Streichung aus Taufregister nicht möglich
NIcht in allen Ländern gibt es eine Möglichkeit zu einem staatlich registrierten Kirchenaustritt. Deshalb hat es in der jüngeren Vergangenheit in manchen Ländern Vorschläge gegeben, den Austritt aus der katholischen Kirche durch eine Streichung im Taufregister zu dokumentieren. Der Vatikan stellte nun klar, dass das nicht geht: Man kann aus der Kirche austreten, wenn man das möchte. Was man nicht tun kann, ist, sich aus dem Taufregister zu streichen, denn für die Kirche ist der Empfang dieses Sakraments eine grundlegende historische „Tatsache“, die sorgfältig registriert werden muss, da alle anderen Sakramente von der Taufe abhängen und es insofern unerlässlich sei, sich zu vergewissern, ob sie zuvor gespendet wurde.
Folglich sei es gemäß dem Kirchenrecht „nicht erlaubt, die im Sakramentenregister eingetragenen Daten zu ändern oder zu löschen, außer um eventuelle Übertragungsfehler zu korrigieren“, führt das Erklär-Schreiben des Dikasteriums für die Gesetzestexte konkret aus. Unterzeichnet haben es Erzbischof Filippo Iannone, Präfekt des Dikasteriums, und dessen Sekretär, der Vatikan-Kirchenrechtler Juan Ignacio Arrieta, bereits am 7. April.
Sakramente müssen immer registriert werden - und es bleiben
Daher erinnert das Schreiben auch an die Verpflichtung der Pfarreien, das Register mit der Eintragung der Sakramente sorgfältig und zeitnah zu führen und dieses zu hüten, auch da die Taufe eine „Bedingung“ für andere Einträge, etwa „Firmung, Weihe, Eheschließung, Ordensgelübde“ und andere, sei. In diesem Sinne diene die Führung der Kirchenbücher der „guten administrativ-pastoralen Ordnung, aus theologischen Gründen“, aber auch, so wird betont, der „Rechtssicherheit“ und dem „möglichen Schutz der Rechte der betroffenen Person und Dritter“.
Auch wenn es „nicht ausdrücklich" festlege, lasse sich das „absolute Verbot“, in ein Taufregister einzugreifen, aufgrund des obligatorischen Charakters, mit dem „die Registrierung und Beglaubigung von Handlungen vorgeschrieben ist, zweifelsfrei ableiten“, heißt es in der Vatikan-Erklärung weiter. Das Taufregister sei keine „Mitgliederliste“, sondern die Bescheinigung einer „historischen kirchlichen Tatsache“. Es „hat nicht die Absicht den religiösen Glauben von Einzelpersonen oder die Tatsache, dass ein Subjekt Mitglied der Kirche ist, zu bestätigen“, wird weiter ausgeführt
Keine Einschränkung der persönlichen Freiheit
Weiter wird betont: „Die empfangenen Sakramente und die vorgenommenen Eintragungen schränken in keiner Weise den freien Willen derjenigen Gläubigen ein, die sich entschließen, aus der Kirche auszutreten“. Das Dokument des Dikasteriums der Gesetzestexte erinnert daran, dass der so genannte in das Taufregister eingetragen werden müsse, „wenn eine Person anzeigt, dass sie die katholische Kirche verlassen möchte“. Daher sei, „auch wenn die in den Kirchenbüchern enthaltenen Daten nicht gelöscht werden können, im Hinblick auf ihr eigenes Interesse und das aller Beteiligten zulässig, auf einfachen Antrag der betroffenen Person ihre diesbezüglichen Willensbekundungen" hinzuzufügen.
Taufsakrament kann nur einmal gespendet werden
Das Vatikanschreiben erinnert auch daran, dass „es nicht möglich ist, diejenigen zu taufen, die bereits getauft sind“, da dies eine Handlung wäre, die aus sakramentaler Sicht „einfach nichtig“ wäre. In dem Zusammenhang wird auch auf , der dem Pfarrer erlaubt, die Taufe „sub conditione“ zu spenden, wenn es „ungewiss“ ist, ob ein Täufling - in der Regel ein Kind - die Taufe empfangen hat oder nicht. In diesen Fällen, so heißt es im aktuellen Vatikan-Schreiben, „findet keine neue Spendung der Taufe statt, da der Pfarrer zur Bedingung für die Wirksamkeit seiner Handlungen macht, dass er die Taufe nicht spenden will, wenn der Täufling bereits getauft ist“.
Taufzeugen
Der Vatikan erinnert weiter daran, dass bei der Feier der Taufe „wie bei anderen gespendeten Sakramenten Zeugen anwesend sein müssen“, die „Gewissheit über die vollzogene Tatsache“ geben können. Ein Taufzeuge kann jedoch nicht den Eintrag ins Taufregister ersetzen, da er nur „ein Element der Gewissheit für diejenigen, die die Eintragung vornehmen müssen“, sei.
(vatican news - sst)
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