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Neues Dekret zu Messstipendien „vor allem eine Klarstellung“

Mit einem neuen Dekret von diesem Sonntag hat das Klerus-Dikasterium die Regelungen zur Vergabe von Messstipendien aktualisiert. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob und in welcher Weise mehrere Intentionen in einer einzigen Messe zusammengefasst werden können. Wie der Münchner Kirchenrechtler Martin Rehak erläutert, handelt es sich bei dem Dekret, das am Ostersonntag in Kraft tritt, vor allem um eine Klarstellung, mit der Missbräuche verhindert werden sollen.

Christine Seuss - Vatikanstadt

Denn bereits durch das Dekret war zwar bereits ermöglicht worden, dass mehrere Intentionen in einer kollektiven Intention zusammengefasst werden können. Doch wurde darin auch geregelt, dass der zelebrierende Priester von den Geldmitteln, die die Gläubigen ihm für die Intentionen überreichen, nur eines der Messstipendien behalten dürfe.

Hier der Beitrag zum Nachhören

„Und diese Praxis beziehungsweise diese Möglichkeit wird jetzt durch das neue Dekret noch mal in Erinnerung gerufen und bestätigt“, unterstreicht Martin Rehak, der an der Münchner LMU Kirchenrecht mit Schwerpunkt unter anderem im Sakramentenrecht und im Kirchlichen Vermögensrecht lehrt. Damit verbunden sei auch die „altbekannte Klarstellung“, „dass der Zelebrant immer nur ein Stipendium behalten darf und die zuständigen Gremien […] der Bischöfe einer Kirchenprovinz festlegen, wie das Geld der weiteren Stipendien verwendet werden soll“. Das sagt Rehak mit Blick auf das Postulat, dass â€žüberzählige“ Messstipendien in jedem Fall abgeführt werden sollten, beispielsweise durch Weitergabe „in die Mission“ oder durch Sammlung in einem diözesanen Fonds. 

Einfaches Gedenken ohne Messstipendium

In diesem Sinne ändere sich also nichts, doch werde in dem auch ausdrücklich eine Form des Gedenkens angesprochen, für die durch den zelebrierenden Priester missbräuchlich Geld verlangt werden könnte (vgl. Art. 4, §§ 2 und 3). Denn es gebe zwar seit alters her die Möglichkeit, dass Personen, derer während des Gottesdienstes in besonderer Weise gedacht werden solle, namentlich an einem bestimmten Ort in der Eucharistiefeier genannt würden – allerdings ohne dass im Vorfeld ein Messstipendium angenommen werden dürfe.

„Und das wird als Missbrauch thematisiert“, so Rehak. „Natürlich können Leute, an die man besonders denkt, genannt werden. Aber wenn das nicht im Kontext der klassischen Mess-Intention geschieht, dann darf dafür auch kein Messstipendium oder eine sonstige Gabe verlangt werden. Das ist ein entscheidender Punkt.“

Gläubige müssen Kumulation zustimmen

Auch werde in dem aktuellen Dokument nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass eine Zusammenfassung der Messintentionen von Seiten verschiedener Gläubiger nur dann statthaft sei, wenn jeder einzelne von ihnen ausdrücklich damit einverstanden sei, gibt Rehak zu bedenken:

„Das war schon immer klar. Und jetzt hat sich wohl die Praxis eingeschlichen, dass man dieses Einverständnis vermutet hat, wenn die Stipendiengeber nicht ausdrücklich festgehalten haben, dass die Intention einzeln persolviert werden soll, also nicht zusammen mit anderen Intentionen. Und in diesem Zusammenhang besagt jetzt Art. 1, § 2, dass das nicht zulässig ist. Man darf also nicht vermuten, dass ein Stipendiengeber mit einer Kumulation - also mit einer kollektiven Intention - einverstanden ist, sondern man muss das ausdrücklich thematisieren, und die Zustimmung muss ausdrücklich erfolgen.“

Es ändert sich kaum etwas

In der täglichen Praxis sollte sich mit dem neuen Dekret letztlich kaum etwas ändern, da die bestehenden Regelungen nicht geändert werden. Doch wird dort die geltende Regelung nochmals nachgeschärft. Auch sind die Ordinarien ausdrücklich dazu aufgerufen, bei Missbräuchen disziplinarisch tätig zu werden. Vor allem sollten diese Regelungen, so heißt es in dem Dekret ebenfalls, sowohl den Priestern als auch den Gläubigen zur Kenntnis gebracht werden. Einer der Gründe für diese Neufassung, die in dem Dekret selbst genannt werden, ist auch der Priestermangel in einigen Gegenden, der die tägliche Feier der Messe in den Intentionen der Gläubigen schwieriger macht.

(vatican news)

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14. April 2025, 12:24