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Kardinäle bei einer Heiligen Messe im Petersdom Kardinäle bei einer Heiligen Messe im Petersdom  (VATICAN MEDIA Divisione Foto)

Mit 91 Jahren: Kardinal Re bleibt Dekan des Kardinalskollegiums

Papst Franziskus hat die Mandate des Dekans und des Vizedekans des Kardinalskollegiums verlängert. Das hat der vatikanische Pressesaal an diesem Donnerstag bekannt gegeben. Der 91 Jahre alte italienische Kardinal Giovanni Battista Re wird demnach weiterhin für die Vorbereitung der nächsten Papstwahl verantwortlich sein, obwohl er aufgrund seines Alters nicht unter den Wählern ist.

Papst Franziskus verlängerte seine Zustimmung zu Res Wahl zum Kardinaldekan bereits am 7. Januar, teilte der Vatikan mit. Seine Amtszeit war Mitte des Monats abgelaufen. Vizedekan des Kardinalskollegiums bleibt nach demselben Verfahren der 81jährige emeritierte Kurienkardinal Leonardo Sandri aus Argentinien.

Aufgrund ihres Alters sind sowohl der Dekan wie der Vizedekan des Kardinalskollegiums beim nächsten Konklave nicht wahlberechtigt. Der vatikanische Pressesaal machte keine Angaben darüber, wer in diesem Fall die Prozedur der Papstwahl hinter verschlossenen Türen in der Sixtinischen Kapelle leiten wird.

Seit 2020 im Amt

Kardinal Re und Kardinal Sandri sind jeweiligs seit 2020 im Amt. Davor, am 21. Dezember 2019, hatte Franziskus nach dem Rücktritt des damaligen Kardinaldekans Angelo Sodano ein Dekret veröffentlicht, mit dem er die Amtszeit des Dekans des Kardinalskollegiums änderte. Dekan und Vizedekan sind nun nicht mehr unbegrenzt im Amt, sondern haben ein Mandat auf jeweils fünf Jahre, das verlängert werden kann.

Der Dekan des Kardinalskollegiums hat die Aufgabe, die Arbeit des Kollegiums zu koordinieren und nimmt repräsentative Funktionen wahr. Besonders bedeutsam ist seine Rolle im Fall einer Sedisvakanz, wenn er das Konklave einberuft und leitet, falls er selbst wahlberechtigt ist. Der Vizedekan unterstützt den Dekan in seinen Aufgaben und vertritt ihn bei Abwesenheit oder Verhinderung.

Hintergrund

Das Kardinalskollegium wählt den Papst, wobei nur unter 80 Jahre alte Kardinäle das aktive Wahlrecht haben. Purpurträger jenseits dieser Altersgrenze sind aber wie ihre jüngeren Mitbrüder beim Vorkonklave im Vatikan zugelassen.  

(vatican news – gs)

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06. Februar 2025, 13:41