Papst stärkt Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Kurie
Mario Galgano - Vatikanstadt
Ein Reskriptum ist ein offizielles päpstliches Schriftstück, das auf eine persönliche Entscheidung des Papstes in einer Audienz zurückgeht. Es handelt sich um eine rechtlich verbindliche Anordnung, die Änderungen bestehender Regelungen unmittelbar in Kraft setzt.
Das am 11. August unterzeichnete Reskriptum, das nun veröffentlicht wurde, führt einen neuen Artikel in den vatikanischen Normen zum Schutz der Menschenwürde ein und ändert zugleich die Allgemeinen Vorschriften der Römischen Kurie. Konkret geht es um Artikel 2bis der Normen vom 18. November 2011, die die medizinischen Untersuchungen im Rahmen von Anstellungen regeln. Mit der Neuerung soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei Zugang zu Arbeitsplätzen im Vatikan haben.
Sofort in Kraft getreten
Zudem betreffen die Änderungen Artikel 14 der Allgemeinen Ordnung der Römischen Kurie, der die Einstellung und Ernennung von Mitarbeitern regelt. Papst Leo XIV. habe, so das Staatssekretariat, angeordnet, dass diese Anpassungen „sofort in Kraft treten“.
Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der das Reskriptum im Namen des Papstes unterzeichnete, erklärte, es handele sich um einen Schritt, „um die Würde aller Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und die kirchlichen Institutionen konsequent inklusiv zu gestalten“.
Mit der Veröffentlichung dieses Reskripts setzt Papst Leo XIV. ein deutliches Zeichen: Die Römische Kurie soll in ihrer Personalpolitik ein Modell für die Gesellschaft sein, das den Schutz der Schwächeren nicht nur predigt, sondern konkret umsetzt.
(vatican news)
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