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D: Bischof verteidigt Verbot von Abtreibungen in katholischen Kliniken

Der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz verteidigt das Recht deutscher katholischer Kliniken, keine Abtreibungen vorzunehmen. ?In Sachen Lebensschutz braucht die Gesellschaft ein klares Zeugnis", sagte Bentz.

Ein entsprechendes Werteprofil kirchlicher Häuser tue einer pluralen Gesellschaft gut, weil andere Krankenhäuser ein anderes Profil hätten, so Bentz. Er äußerte sich am Montagabend bei einem Treffen mit Medienvertretern in Paderborn.

Natürlich müsse dabei stets die Lebenslage ungewollt schwangerer Frauen und ihres Umfeldes berücksichtigt werden, so Bentz. Daher würden auch katholische Gesundheits- und Beratungseinrichtungen immer bei der Suche nach Alternativen helfen. Keinesfalls aber dürfe die Debatte um Abtreibungen “so spalten und polarisieren wie in den USA".

Bedauern über persönliche Angriffe

Mit Bezug auf die Debatte um die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und den Lippstädter Frauenarzt Joachim Volz bedauerte und kritisierte der Paderborner Erzbischof, dass es zu persönlichen Angriffen und Verleumdungen gekommen sei. Die grundsätzliche Debatte um Lebensschutz zu Beginn und am Ende des Lebens müsse so weit wie möglich von Personaldebatten getrennt werden.

Brosius-Gersdorf war von der SPD als Kandidatin für das Amt als Verfassungsrichterin vorgeschlagen worden. Ihre sowie die Wahl zweier weiterer Kandidaten war im Juli nicht zustande gekommen, nachdem in der Union Vorbehalte gegen die Juristin laut geworden waren. Dabei ging es vor allem um ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch. Das Arbeitsgericht Hamm hatte Anfang August gegen eine Klage von Volz das Recht des Klinikträgers bestätigt, diesem Schwangerschaftsabbrüche zu untersagen - außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Volz will in Berufung gehen.

?Kompromiss nicht infrage stellen"

Beim Rechtsstreit in Lippstadt sei die Erzdiözese kein unmittelbarer Player, betonte Bentz. Daher werde man bei dem arbeitsrechtlichen Prozess auch nicht intervenieren. Insgesamt aber bedauere die katholische Kirche, dass der ?mühsam erarbeitete Kompromiss" zur rechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen infrage gestellt werde. Immerhin würden bei der aktuellen Regelung beide Rechtsgüter gewahrt: das Lebensrecht und die Würde des Kindes wie auch die Lebenslage der betroffenen Frauen.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bleibt eine Abtreibung aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.

(kna – gs)

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09. September 2025, 12:54