D: Arbeitsgericht gibt christlicher Klinik recht
Die Richter bestätigten am Freitag die Vorgabe des Trägers, dass Abtreibungen in der Klinik ausschließlich bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter vorgenommen werden dürfen. Eine Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Der Frauenarzt will in Berufung gehen. Der Prozess hat in ganz Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt.
Das Erzbistum Paderborn – das nicht Prozesspartei war – reagierte auf den Richterspruch mit einer einordnenden Erklärung. ?In der Debatte um diesen Prozess sind in den vergangenen Wochen wiederholt falsche Angaben gemacht worden, die wir im Sinne der Wahrhaftigkeit richtigstellen möchten.“
Ein paar Richtigstellungen vom Erzbistum
Es sei falsch, dass es am Klinikum Lippstadt keine Ethikkommission gebe. Ebenso falsch sei es, dass in einem katholisch mitgetragenen Klinikum wie dem in Lippstadt in keinem Fall Schwangerschaftsabbrüche möglich seien. ?Die Realität ist differenzierter: Eine Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“
In solchen individuellen Ausnahmesituationen werde die Ethikkommission einbezogen, um gemeinsam mit den behandelnden Fachärzten ?verantwortungsvoll zu prüfen, ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch geboten und im konkreten Fall ethisch vertretbar ist“, so das Erzbistum. Sachlich falsch sei auch, dass Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt für einen Abbruch entscheiden, in der Region keine ortsnahe Versorgung fänden. ?Eine solche Versorgung ist im Umfeld sehr wohl gewährleistet.“
(erzbistum paderborn – sk)
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