杏MAP导航

Suche

Kreuz Kreuz 

D: UKA erfasst 4.500 Antr?ge von Missbrauchsopfern, fast 77 Mio. Euro gezahlt

Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland haben seit Anfang 2021 bis Ende Juni 2025 insgesamt 4.504 Antr?ge bei der Unabh?ngigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA eingereicht. Dazu z?hlen 2.992 sogenannte Erst- und Folgeantr?ge, wie aus der aktuellen Statistik auf der Homepage der Kommission mit Stand von Dienstag hervorgeht.

In 489 weiteren Fällen machten Betroffene demnach neue Informationen geltend, in 1.023 Fällen reichten sie Widerspruch ein.

Diese wiederholten Anträge ?wirkten sich verlangsamend auf die Zahl der Erledigungen aus", wie die Kommissionsvorsitzende Margarete Reske in dem . Zugleich hält der Bericht fest, dass die Zahl der Erst- und Folgeanträge im Vergleich zu den Jahren davor deutlich zurückging.

Sechsstellige Summen in Einzelfällen

Die UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen. Sie legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Dem Verfahren liegt eine von den deutschen Bischöfen beschlossene Ordnung zugrunde. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

Urteil in Köln ändert die Lage

Eine neue Situation hatte sich 2023 durch ein Urteil des Landgerichts Köln ergeben. Damals sprachen die Richter einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener missbraucht wurde, ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro zu. Das katholische Bistum Mainz verpflichtete sich im vergangenen Monat in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu, einem Opfer sexualisierter Gewalt 340.000 Euro zu zahlen.

Fast 77 Millionen Euro für Betroffene

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen wies laut Jahresbericht seit Anfang 2021 bis Ende 2024 die Zahlung von fast 76.665.300 Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche an. In zwölf Prozent der Fälle lag die Summe über 50.000 Euro, in 31 Fällen über 250.000 Euro. Für Schlagzeilen sorgte vor einem Jahr eine Entscheidung der UKA, die einem im niederbayerischen Aldersbach lebenden Missbrauchsopfer 330.000 Euro zusprach. Für das Bistum Essen, in dem sich laut Medienberichten der sexuelle Missbrauch zwischen 1965 und 1968 ereignete, soll dies eine Rekordsumme gewesen sein.

Personelle Aufstockung der Kommission

Im Januar 2024 hatte die UKA laut Bericht ihre Arbeit noch mit neun Kommissionsmitgliedern fortgesetzt. Zur Mitte des Jahres sei ein neues Mitglied hinzugekommen, um eine verstorbene Kollegin zu ersetzen. Das auf Wunsch der UKA bei der Deutschen Bischofskonferenz geführte Verfahren zur Aufstockung des Gremiums der Kommission habe mittlerweile zu einem erfolgreichen Abschluss geführt, sodass die Kommission im Jahr 2025 aus zwölf Mitgliedern besteht.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer habe sich hingegen im Laufe des Jahres auf etwa 18 Monate bei Widersprüchen sowie der Anfrage auf erneute Befassung und etwa zwölf Monate bei Erstanträgen erhöht. Anträge von Betroffenen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, würden automatisch priorisiert, hieß es in dem Bericht. Die hohe Anzahl an Priorisierungsanfragen habe allerdings dazu geführt, dass zusätzlich zum Alter nur Anträge von lebensbedrohlich erkrankten Betroffenen priorisiert werden konnten. Die Belastung durch die teils langen Wartezeiten sei der Kommission bewusst, wird in dem Bericht bedauernd eingeräumt.

Bistum Trier führt Statistik 2024 an

Aus dem nun vorgestellten UKA-Jahresbericht geht weiter hervor, dass die meisten Vorgänge 2024 aus den Bistümern Trier (82), Münster (71) und Aachen (66) kamen. Bei der Gesamtzahl der seit Anfang 2021 eingereichten Vorgänge lag Münster mit 428 an der Spitze vor Köln (297) und Freiburg (295).Die Zahl der im Jahr 2024 eingereichten Vorgänge der Ordensgemeinschaften lag den Angaben zufolge in der Summe mit 145 erheblich unter der Zahl der Bistümer (670). Auf den Deutschen Caritasverband entfielen 14 Vorgänge. Einzelne Ordensgemeinschaften waren laut Jahresbericht mit relativ hohen Fallzahlen vertreten. So verzeichnet die Statistik für 2024 insgesamt 21 Eingänge für die Redemptoristenprovinz St. Clemens, 20 für die Salesianer, 18 für die Jesuiten, 16 für die Pallottiner sowie zehn für die Steyler Missionare.

(pm/kna - cs)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.

30. Juli 2025, 12:26