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2022.02.10 Logo Caritas Schweiz Svizzera

Caritas Schweiz: Initiative ?Armut ist kein Verbrechen“ nachbessern

Die parlamentarische Initiative ?Armut ist kein Verbrechen“, die Menschen ohne Schweizer Pass mehr Sicherheit beim Bezug von Sozialhilfe bieten soll, wurde vom Parlament angenommen. Caritas Schweiz kritisiert jedoch die abgeschw?chte Umsetzung und fordert eine st?rkere Absicherung der Betroffenen.

Der Umsetzungsvorschlag befindet sich derzeit in der Vernehmlassung, stößt jedoch auf Kritik seitens Caritas Schweiz, die Nachbesserungen fordert.

Caritas äußerte sich erfreut darüber, dass der Handlungsbedarf erkannt und die Initiative angenommen wurde. Sie soll die Verschärfungen zurücknehmen, die mit der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) von 2019 eingeführt wurden. Seit dieser Gesetzesänderung können Kantone eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung leichter widerrufen, wenn eine Person Sozialhilfe bezieht. Caritas betont, dass Sozialhilfe ein zentrales Instrument der Armutsbekämpfung sei und auch Menschen mit Aufenthaltsstatus ein elementarer Zugang gewährleistet werden müsse, ohne Angst vor Ausweisverlust.

Verzicht aus Angst

Die Organisation verweist auf das ?große Problem des Nichtbezugs“. Viele Betroffene verzichten aus Angst vor dem Entzug ihres Aufenthaltstitels bewusst auf Sozialhilfe, obwohl sie berechtigt wären. Sie versuchen, Geld zu leihen oder ihre finanzielle Situation eigenständig zu bewältigen, geraten jedoch oft in eine Schuldenfalle. Studien belegen, dass die AIG-Revision von 2019 zu einem starken Anstieg des Sozialhilfe-Nichtbezugs unter ausländischen Personen geführt hat. Dadurch wird das Ziel der Armutsbekämpfung und gesellschaftlichen Integration untergraben.

Ein weiteres Problem ist die uneinheitliche Praxis der Behörden in den Kantonen. Einige Kantone schicken bereits Ermahnungen, sobald eine Person ohne Schweizer Pass Sozialhilfe bezieht – unabhängig von der individuellen Situation. Diese Pauschalverdächtigungen treffen nicht nur Missbrauchsfälle, sondern auch armutsbetroffene Menschen, deren Lebensumstände keine Alternative zulassen. Oft mussten Gerichte ungerechtfertigte Ausweisentzüge korrigieren, doch die abschreckende Wirkung solcher Maßnahmen bleibt bestehen.

Abschwächung ist unzureichend

Der ursprüngliche Text der parlamentarischen Initiative sah vor, die Schwelle für einen Ausweisentzug deutlich anzuheben und diese Maßnahme nur bei mutwilliger Sozialhilfeabhängigkeit zuzulassen. Zudem war eine Schutzfrist von zehn Jahren vorgesehen, um länger anwesenden Menschen Sicherheit zu geben. Der aktuelle Umsetzungsvorschlag streicht jedoch diesen Passus und ersetzt den Begriff der ?Mutwilligkeit“ durch ?eigenes Verschulden“. Caritas kritisiert diese Abschwächung als unzureichend, da sie lediglich die bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichts ins Gesetz übernehmen würde.

Caritas fordert deshalb eine klare Erhöhung der Hürden für den Entzug des Aufenthaltsrechts. Sozialhilfeabhängigkeit dürfe bei länger in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländern kein Argument für solch drastische Maßnahmen sein. Zudem müssten Betroffene Rechtssicherheit erhalten, um ohne Angst vor Konsequenzen Unterstützung beantragen zu können.

(pm - mg)

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14. M?rz 2025, 14:00