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TV-Wahlkampf für die Parlamentswahlen in Norwegen TV-Wahlkampf für die Parlamentswahlen in Norwegen  (Javad Parsa / NTB)

Norwegen: Bisch?fe warnen vor Zuspruch zur Sterbehilfe

Norwegische Bisch?fe mahnen in einem am 30. August ver?ffentlichten Hirtenbrief vor der zunehmenden Akzeptanz der Sterbehilfe in der norwegischen Bev?lkerung. Damit zielt die katholische Kirche in Norwegen auf die Parlamentswahlen am 8. September.

Sorge um Kurswechsel

Das Recht auf Sterbehilfe bleibt in Norwegen weiterhin verboten. Das könnte sich nach den Parlamentswahlen am 8. September ändern, befürchten die norwegischen Bischöfe. Die Sterbehilfe bleibe mit der Lehre der katholischen Kirche unvereinbar, erklären sie in einem Schreiben. Die Praxis der Sterbehilfe und der ärztlich assistierten Selbsttötung sei ?moralisch inakzeptabel“. Es handle sich um einen klaren Verstoß gegen das fünfte Gebot: ?Du sollst nicht töten“.

?Wenn wir Gottes Führung suchen, sollten wir auch den Rat der Lehre der Kirche beherzigen.“

Kein Leben dürfe vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zum natürlichen Tod gefährdet werden, so die norwegischen Bischöfe. ?Alle, die unter Schmerzen oder Krankheiten leiden, sollten jede Form der Pflege erhalten, die wir ihnen bieten können, ebenso wie ihre Familien und diejenigen, die sich um sie kümmern. Jemandem beim Sterben zu ?helfen‘ hilft niemandem.“

Appell vor der Wahl

Nicht ohne Grund wurde dieser Appell an die wenigen Katholiken im Land kurz vor den Parlamentswahlen veröffentlicht. Zwar betonten die Bischöfe, keine Wahlempfehlung aussprechen zu wollen, geben aber durchaus einen klaren Kurs gegen die Legalisierung der Sterbehilfe vor. ?Wir hoffen, dass die hier dargelegten Grundprinzipien Ihnen bei Ihrer eigenen Entscheidung helfen, welche Partei Sie unterstützen möchten. Wenn wir Gottes Führung suchen, sollten wir auch den Rat der Lehre der Kirche beherzigen“.

Zuspruch nimmt zu

Hintergrund ist auch eine im Jahr 2023 durchgeführte Umfrage der Universität Oslo. Laut ihr befürwortet ein zunehmender Teil der Bevölkerung den ärztlich assistierten Suizid – also die Einnahme eines tödlichen Medikaments durch den Patienten selbst.

(uca/lyk)

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03. September 2025, 12:15