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Ein Beichtgespräch - die Aufnahme entstand auf der Pfingstwallfahrt nach Chartres 2025 Ein Beichtgespräch - die Aufnahme entstand auf der Pfingstwallfahrt nach Chartres 2025  (AFP or licensors)

USA: Sorge um Beichtgeheimnis

Orthodoxe Kirchen in den USA schließen sich der Klage katholischer Bischöfe gegen ein neues Anti-Missbrauchs-Gesetz im Bundesstaat Washington an.

Das Gesetz soll Geistliche aller Religionen verpflichten, Fälle von Kindesmissbrauch zu melden - auch wenn sie bei einer Beichte bekannt wurden. Nun reichten - unter anderen - die Orthodoxe Kirche in Amerika und die Antiochenisch-Orthodoxe Kirche Klage bei einem Bundesgericht ein, wie US-Medien berichten.

Die Klage richtet sich gegen das Gesetz, das der demokratische Gouverneur Bob Ferguson am 2. Mai unterzeichnet hatte und das am 27. Juli in Kraft treten soll. Es nimmt Geistliche in die Liste der meldepflichtigen Berufsgruppen auf - ohne Ausnahmeregelung für das Beichtgeheimnis. Therapeuten und Pflegepersonal hingegen bleiben von der Meldepflicht für sexuelle Gewalt befreit, wenn sie die Informationen durch vertrauliche Gespräche erlangt haben. Geistliche, die einen bei der Beichte geäußerten Missbrauch nicht melden, müssen laut den neuen Vorgaben mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 364 Tagen und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar rechnen.

Untersuchung des Justizministeriums

Die katholischen Bischöfe des Bundesstaats hatten bereits im Mai Klage eingereicht. Sie betonten ihr Engagement für den Schutz von Kindern, verwiesen aber zugleich auf die „Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses“. Auch die orthodoxen Kläger verteidigen die Vertraulichkeit der sakramentalen Beichte: Geistliche seien „religiös verpflichtet, die absolute Vertraulichkeit dessen zu wahren, was im Sakrament der Beichte offenbart wird“.

Ein Verstoß sei eine „kirchenrechtliche Straftat“ und könne im Extremfall den Verlust des priesterlichen Amtes bedeuten. Man habe jedoch keine Einwände, Verdachtsfälle außerhalb der Beichte zu melden.

Das US-Regierung unter Präsident Donald Trump leitete vor einigen Wochen eine Untersuchung ein. Das Justizministerium bezeichnete das geplante Gesetz als „Angriff auf die katholische Kirche und ihr Beichtsakrament“. Geistlichen würden Rechte vorenthalten, die anderen Berufsgruppen gewährt blieben.

(kna – sk)
 

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19. Juni 2025, 10:15