Europ?isches Parlament: H?rtere Strafen für Kindesmissbrauch
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag angenommen, der den Mitgliedsstaaten mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einräumt. Das meldet die Nachrichtenagentur sir. Mit 599 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 62 Enthaltungen haben die Abgeordneten demnach die Vorlage zur Aktualisierung der ?europaweiten Definitionen von Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern“ angenommen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gesetzgebung an neue Technologien anzupassen, etwa an von künstlicher Intelligenz generierte Deepfakes, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. Er soll sicherstellen, dass Missbrauch und Grooming - die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen zur Anbahnung sexueller Handlungen - unabhängig davon verfolgt werden können, ob sie online oder in der realen Welt stattfinden.
Keine Verjährung mehr
In dem angenommenen Text schlagen die Abgeordneten vor, die Höchststrafen für eine Reihe von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu verschärfen, auch in Fällen, in denen Minderjährige nach dem Erreichen des gesetzlichen Schutzalters zu sexuellen Handlungen ohne ihre Zustimmung verleitet werden. Zu den Fällen mit härteren Strafen gehören die Anwerbung von Kindern zum Zwecke der Ausbeutung für Prostitution, der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornographie und das Anbieten von Entschädigungen für bestimmte Straftaten sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Die Abgeordneten beabsichtigen, die Verjährung von Straftaten abzuschaffen, da die meisten Opfer den Missbrauch laut Statistik erst Jahre später anzeigen. Die Opfer sollen auch ohne zeitliche Begrenzung eine Entschädigung fordern können. Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über die endgültige Fassung des Gesetzes werden am 23. Juni beginnen.
(sir – lv)
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