Tschechisches Parlament ratifiziert Vertrag mit dem Heiligen Stuhl
Der Vertrag garantiert die uneingeschränkte Freiheit von Gedanken, Gewissen und Religion im Einklang mit der tschechischen Rechtsordnung. Zudem sichert er das Recht zu, aus Gewissens- oder Religionsgründen den Militärdienst oder bestimmte medizinische Dienste abzulehnen, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Ein weiterer zentraler Punkt des Abkommens ist die Gleichstellung kirchlicher Eheschließungen mit zivilen Trauungen hinsichtlich ihrer rechtlichen Gültigkeit und Konsequenzen. Darüber hinaus verpflichten sich der tschechische Staat und die katholische Kirche zur Zusammenarbeit bei der Bewahrung und dem Schutz des kulturellen Erbes.
Die Tschechische Bischofskonferenz begrüßte die Zustimmung beider Parlamentskammern zum Abkommen. In einer Stellungnahme betonte sie, dass die katholische Kirche in Tschechien täglich erfahre, dass die Prinzipien der Religionsfreiheit – sowohl individuell als auch kollektiv – fest und unbestritten im tschechischen Rechtssystem verankert seien. Das Abkommen mit dem Heiligen Stuhl bestätige diesen Umstand, ohne Änderungen der nationalen Gesetzgebung zu erfordern.
Bürger sind Hauptnutznießer
Die Bischöfe hoben hervor, dass die Hauptnutznießer des rechtlichen Abkommens die Bürgerinnen und Bürger seien, nicht die Kirche als Institution. Besonders betonten sie Artikel, die sich mit der Betreuung von Kranken, Personen in sozialen Einrichtungen oder Gefängnissen befassen. Sie äußerten die Hoffnung, dass die Ratifizierung des Abkommens positive Impulse für die gemeinsame Arbeit von Kirche und Staat geben werde, wobei beide Seiten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zum vollen Respekt der Menschenwürde beitragen sollen.
Während der Debatten vor der Abstimmung wurden Bedenken hinsichtlich möglicher Missbräuche des Beichtgeheimnisses geäußert. Einige Kritiker befürchteten, dass diese Vertraulichkeit auf andere Personen ausgeweitet werden könnte. Die Bischöfe wiesen diese Sorgen zurück und versicherten der Öffentlichkeit, dass das Beichtgeheimnis keine Möglichkeit biete, institutionell Verbrechen zu vertuschen. Sie begrüßten zudem die Ankündigung, das Abkommen vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, da dessen Urteil dazu beitragen könne, bestehende Bedenken effektiver auszuräumen als wiederholte Erklärungen kirchlicher Autoritäten.
Mit der Zustimmung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag steht nun die abschließende Ratifizierung des Abkommens bevor, wodurch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der katholischen Kirche in Tschechien klar definiert werden.
(vatican news - mg)
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