D: Palliativ-Stiftung gegen neues Gesetz zu Suizidbegleitung
?Die Erfahrungen in anderen Ländern wie den Niederlanden oder Kanada zeigen eindeutig, dass rechtliche Normierungen zu einer Normalisierung von Suizidassistenz und von Tötungen auf Verlangen führen.“ Das sagte Stiftungsvorstand Thomas Sitte am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur in Fulda. ?Das wäre ein weiteres Abrutschen auf der schiefen Bahn hin zu weniger Lebensschutz.“
Kanada hat im Jahr 2016 die medizinische Hilfe beim Sterben legalisiert. Laut Deutscher Palliativ-Stiftung stieg danach die Zahl der Tötungen von alten und schwerkranken Menschen innerhalb weniger Jahre dramatisch an. ?Laut den neuesten verfügbaren Zahlen waren 2023 ganze 4,7 Prozent aller Todesfälle in Kanada Tötungen auf Verlangen durch Ärzte. Das ist ein erschreckend hoher Wert“, sagte Sitte.
In den Niederlanden wurden 2024 laut offizieller Statistik 9.958 ?Sterbehilfefälle“ registriert, das waren 5,8 Prozent aller 172.000 Todesfälle in dem deutschen Nachbarland.
Zeitgeist fordert Tötung auf Verlangen
Die Palliativ-Stiftung sieht für Deutschland und Westeuropa einen gesellschaftlichen Ruf nach Liberalisierung und Freigabe von Suizidbegleitung und Tötung auf Verlangen. ?Das ist vorerst nicht aufzuhalten. Aber ich bin überzeugt, dass das Pendel irgendwann auch wieder zurück in Richtung mehr Lebensschutz ausschlagen wird“, sagte Sitte.
Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das zeitweise geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Suiziden für ungültig erklärt. Die Karlsruher Richter formulierten in ihrem Grundsatzurteil ein Recht auf Suizid und ärztliche Begleitung beim Suizid. Seitdem gibt es keine gesetzlichen Regeln zu der Frage.
Das Verfassungsgericht stellte es dem Gesetzgeber frei, ein neues Gesetz zu erlassen oder darauf zu verzichten. Zwei Gesetzesinitiativen erhielten im Bundestag keine Mehrheit. Aktuell sind keine neuen Gesetzesvorhaben bekannt.
Debatte um Paragraf 216 wird kommen
Die Palliativ-Stiftung ist davon überzeugt, dass als Nächstes die Debatte um eine Freigabe der Tötung auf Verlangen Fahrt aufnehmen wird. ?Da sind sich viele Experten einig. Das aktuelle Verbot durch Paragraf 216 Strafgesetzbuch wird nicht zu halten sein.“ Schon jetzt gibt es aus Sicht der Stiftung eine hohe Dunkelziffer für solche Tötungen, um die schwerkranke Patienten bitten. In einer anonymen Umfrage hätten zwei Prozent der medizinischen Mitarbeiter in Krankenhäusern angegeben, im vergangenen Jahr von einer Tötung auf Verlangen zu wissen.
Auch die zunehmend eingesetzte palliative Sedierung, bei der Patienten im Sterbeprozess durch Medikamente in einen Schlafzustand versetzt werden, weil sie im Wachzustand zu große Schmerzen haben, sei missbrauchsanfällig, sagte Sitte. ?Richtig genutzt verkürzt die Sedierung nicht den Sterbeprozess. Aber es kommt häufig vor, dass die Patienten dann doch mehr Medikamente als nötig erhalten und deshalb sterben.“
(kna – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.