Schweiz: ?Mehr auf Bedürfnisse der Ortskirchen eingehen"
?Ich glaube, in Westeuropa wäre das durchaus denkbar - mit Zustimmung Roms," so der Bischof.
Zum Partikularrecht
Im Kirchenrecht bezeichnet Partikularrecht das Recht, das für bestimmte Teilkirchen oder Teilkirchenverbände ergänzend zum allgemeinen Kirchenrecht gilt. Es ermöglicht, spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Ortskirchen zu berücksichtigen. Partikularrecht kann vom universalen Kirchenrecht abweichen, allerdings ist dafür die Genehmigung des Heiligen Stuhls erforderlich.
Mehr Gewaltenteilung
Auch für mehr Gewaltenteilung in der Kirche spricht sich Morerod aus. Diese würde das Bischofsamt stärken und die Arbeit erleichtern. Er selbst wolle ?weder Richter noch König" sein. ?Aber wir sind Teil der Weltkirche - und über tiefgreifende kirchenrechtliche Änderungen muss Rom entscheiden."
Tragweite nicht ernstgenommen
Zur Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche der Schweiz sagte der Bischof, dass vielen immer noch ein Lernprozess fehle, da sie noch nicht mit Missbrauchsbetroffenen gesprochen hätte. Viele hätten die Tragweite des Themas nicht ernstgenommen.
Im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg würden nun nach französischem Vorbild Priesterausweise mit QR-Code eingeführt, damit etwa Pfarreien sofort prüfen könnten, ob gegen einen Priester Vorwürfe bestünden. ?Und ich setze mich in der Bischofskonferenz dafür ein, es schweizweit umzusetzen."
Das immer noch in den Startlöchern stehende nationale kirchliche Straf- und Disziplinargericht der Kirche in der Schweiz ist laut Morerod keine ?Paralleljustiz". Die kirchlichen Ermittlungen liefen zusätzlich zu den staatlichen. Allerdings werde das Gericht nicht alle Fälle behandeln können, da beispielsweise die Zuständigkeit in Rom liege, wenn es um eine Entlassung aus dem Klerikerstand gehe. Diese Fälle könnten jedoch dann an das nationale Gericht delegiert werden. ?Dieses wird dann auch Berufsverbote innerhalb der Schweiz aussprechen können."
(kna - rva)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.