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Kardinal Woelki ist Erzbischof von K?ln Kardinal Woelki ist Erzbischof von K?ln  (AFP or licensors)

D: Keine Haftung des Erzbistums

Das Landgericht K?ln hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum K?ln abgewiesen.

Die Klägerin hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am Dienstag verkündeten Urteil nicht infrage. Der zu zwölf Jahren Haft verurteilte Priester U. habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern im Privaten begangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln wäre möglich. Betroffenenanwalt Eberhard Luetjohann erklärte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur, die Klägerseite werde sich noch nicht zum weiteren Vorgehen äußern.

?Kirche nicht für Obhut zuständig“

In dem Fall besteht laut der Kammer die Besonderheit, dass die Klägerin dem ehemaligen Priester als Pflegekind anvertraut gewesen sei. Die Sorge für ein Pflegekind sei dabei durch einen staatlichen Akt begründet worden. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit scheide bereits deshalb aus. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob Dienstvorgesetzte oder möglicherweise der Täter selbst die Betreuung des Pflegekindes als Teil der Ausübung des Priesteramtes angesehen haben.

Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus. Denn sowohl die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen als auch die Anhörung der Klägerin persönlich habe nicht ergeben, dass Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln Anhaltspunkte dafür gehabt hätten, dass die Klägerin sexuell missbraucht wurde. In diesem Zusammenhang hatte das Landgericht unter anderen den aus Köln stammenden Berliner Erzbischof Heiner Koch als Zeuge befragt.

Deutliche Kritik

Die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch hatte das Urteil als ?Schande für den Rechtsstaat“ bezeichnet. Die Argumentation des Gerichts wies die Initiative zurück. Ein Priester verspreche, zölibatär zu leben und seine ganze Kraft der Verkündigung der frohen Botschaft zu widmen: ?Dies zur Privatangelegenheit zu erklären, zeugt von einer bemerkenswerten Unkenntnis der katholischen Amtskirche und ihrer Lehre“.

Zudem habe der Kleriker damals die Obhut über die Pflegetochter nur erhalten, weil er Priester gewesen sei. Qua Amt habe er in gesicherten Verhältnissen und in einer Dienstwohnung gelebt. In diesem Zusammenhang habe die Kirche den Geistlichen und dessen Pflegschaft nicht ausreichend kontrolliert und es so versäumt, die Taten zu verhindern.

Vor wenigen Tagen wurde Kardinal Rainer Maria Woelki als Leiter des Erzbistums in dem Fall wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt. Die Anwälte der Betroffenen und Matthias Katsch vom Eckigen Tisch werfen dem Erzbistum vor, dem Gericht wichtige Dokumente vorenthalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob ein Anfangsverdacht besteht. Die Erzdiözese hat die Vorwürfe gegen Woelki als haltlos zurückgewiesen.

(kna – sk)
 

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01. Juli 2025, 13:59