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Kirchliche Dienstleistungen wie z.B. Krankenh?user kosten viel Geld. Deren Finanzierung in Deutschkand ist umstritten. Kirchliche Dienstleistungen wie z.B. Krankenh?user kosten viel Geld. Deren Finanzierung in Deutschkand ist umstritten.  (AFP or licensors)

D: Warum die Finanzierung von Kirchen umstritten ist

Viele kirchliche Leistungen kosten viel Geld: Schulen, Krankenh?user, Hilfe für Behinderte, Alte, Obdachlose, Kirchengeb?ude und Seelsorge – all dies muss finanziert werden. In Deutschland hat sich über die Jahrhunderte hinweg ein komplexes System der Finanzierung von Kirchen etabliert. Dieses ist politisch und gesellschaftlich umstritten. Ein Versuch, hier Ver?nderungen herbeizuführen, ist kürzlich gescheitert.

Woher kommt das Geld auf den Einnahmekonten der Kirchen in Deutschland? Große Posten sind neben Spenden vor allem Kirchensteuern und Staatsleistungen. Ob Kirchensteuern und Staatsleistungen noch zeitgemäß sind, wird in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Dabei gibt es aber viele öffentliche Irrtümer:

Hier hören Sie ein Kollegengespräch zu dem Thema mit Michael Hermann und Mario Galgano

Seit wann gibt es eine Kirchensteuer?

Entstanden ist die Kirchensteuer in einer Zeit, in der man neue Regeln für die Finanzierung von Kirchen benötigte, konkret zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Deutsche Fürstentümer mussten Gebiete westlich des Rheins an das siegreiche Frankreich Napoleons abtreten. Sie erhielten Ersatz, indem man den Kirchen und Klöstern viel Eigentum wegnahm. Der Fachterminus ist Säkularisation. Dies brachte Kirche und vor allem auch die Klöster in eine finanzielle Schieflage. Der Staat schuf in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass er für die Kirchen Steuern erhebt. Dieses System ist bis heute unverändert.

Später sah man die Enteignungen von kirchlichem Besitz als widerrechtlich an, und die deutschen Länder begannen, eine jährliche Entschädigung an die betroffenen Kirchen zu bezahlen. Diese Zahlungen werden Staatsleistungen genannt. Bezahlt werden sie bis heute. Aktuell sind es etwa 650 Millionen Euro, die die deutschen Bundesländer jährlich der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland überweisen.

Eigentlich sollten die jährlichen Zahlungen schon lange ein Ende haben. Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, hat dies als Auftrag an die Politik festgelegt. Schon die vorherige Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919, kannte diesen Auftrag: Die Staatsleistungen sind abzulösen, wobei Ablösung nicht etwa ein abruptes Ende, sondern eine Regelung meint, wie die laufenden Zahlungen durch eine Abschlusszahlung beendet werden können.

Die mit der Ablösung der Staatsleistungen verbundenen historischen und rechtlichen Fragen sind sehr komplex, so dass sich hieraus viele Kontroversen ergeben haben. Dies betrifft vor allem die Frage, wie hoch die abschließende Zahlung sein müsste. Hier wurden Beträge zwischen dem 8fachen und dem 100fachen der jährlichen Zahlungen genannt.

In der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde versucht, unter der Moderation des Bundes eine Einigkeit zwischen den Kirchen und den deutschen Bundesländern herbeizuführen. Letztlich konnte man sich nicht auf die Höhe einer abschließenden Zahlung einigen. Auch eine Reihe von Ministerpräsidenten der Bundesländer wandte sich, dem Verfassungsauftrag zum Trotz, gegen dieses Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt. Entweder werde es viel zu teuer für die Länder, oder aber die Kirchen müssten so große Einschnitte hinnehmen, dass sie ihre karitativen Leistungen nicht mehr finanzieren könnten. Das Vorhaben der sog. Ampel-Koalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Umweltschützern führte nicht zum Erfolg.

Die aktuelle, von Christ- und Sozialdemokraten getragene deutsche Bundesregierung will das Thema in der jetzigen Legislaturperiode nicht erneut aufgreifen. Der Druck von Seiten säkularer Akteure wird aufrecht bleiben.

(vaticannews – mch)

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14. Juli 2025, 13:41