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Der deutsche Bundestag hat die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern verschoben. Der deutsche Bundestag hat die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern verschoben.  (ANSA)

D: Die Verfassungsrichterin und der Schutz ungeborenen Lebens

Wenn Richter an obersten Gerichten gew?hlt werden, gibt es oft Streit. So hatte beispielsweise US-Pr?sident Donald Trump schon w?hrend seiner ersten Amtszeit einige Richter, die seine Grundüberzeugungen teilen, gegen gro?en Widerstand durchgesetzt - und damit die künftige Rechtsprechung für viele Jahre beeinflusst. Richter am Supreme Court in den Vereinigten Staaten werden ja auf Lebenszeit ernannt. Auch in Deutschland gibt es derzeit Diskussionen.

Am Bundesverfassungsgericht in Deutschland sollen drei Richterposten neu besetzt werden und das sorgt derzeit für ordentlich Wirbel in der deutschen Politik. Wir fragten unseren Kollegen Michael Hermann, was der Hintergrund der Diskussionen ist.

Eigentlich ist man es gewohnt, dass die Wahl neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe relativ geräuschlos geschieht. 16 Richter sind dort tätig. Scheiden Richter aus, wählt die eine Hälfte der Bundestag, die andere Hälfte der Bundesrat, also die Länderkammer. Und solange die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag vergleichsweise eindeutig waren, konnten die Regierungsparteien, obwohl man eine Zweidrittelmehrheit braucht, ihre Kandidaten problemlos durchbringen. Das ist jetzt bei der Großen Koalition in Deutschland, die eigentlich eine vergleichsweise kleine ist, sehr viel schwieriger geworden. Das ist ein Grund, warum es derzeit ordentlich rumort. Es rumort sogar so sehr, dass insbesondere die Unstimmigkeit über die Wahl einer Kandidatin am heutigen Freitagmorgen kurzfristig zu einer Verschiebung aller drei geplanten Wahlen bis nach der Sommerpause geführt hat.

Es handelt sich um Frauke Brosius-Gersdorf. Warum ist das eine kontroverse Personalie?

Frauke Brosius-Gersdorf ist in konservativen Kreisen sehr umstritten. Viele Christen wandten sich gegen ihre geplante Ernennung. Brosius-Gersdorf ist Verfassungsrechtlerin an der Uni Potsdam. Sie bringt klare Positionen mit, wenn es um das Abtreibungsrecht bzw. um den Schutz ungeborenen Lebens in Deutschland geht. Die 54jährige gehörte der Reformkommission zum Abtreibungsrecht an und ist der Auffassung, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte. Es geht also, neben einigen anderen Fragen, um ihre Haltung zum Paragrafen 218. Dieser ist ja seit vielen Jahren Gegenstand großer politischer Auseinandersetzungen in Deutschland.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Die Rechtslage ist relativ kompliziert. Vereinfacht kann man sagen: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland nach wie vor rechtswidrig und grundsätzlich strafbar. Aber das Strafgesetzbuch hat einige Ausnahmen von der Strafbarkeit vorgesehen. Der Abbruch ist straffrei, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgt und wenn sich die Frau zuvor hat beraten lassen. Mitunter ist die Frist aber auch länger. Ferner gibt es Regelungen für den Fall einer Vergewaltigung oder wenn Leben und Gesundheit der Schwangeren gefährdet sind. Das Strafgesetzbuch enthält übrigens auch Aussagen zur so genannten Pille danach. Diese ist nicht verboten. Klar ist, dass die Regelungen vielen Christen wesentlich zu weit gehen. Sie mahnen an, dass dem Schutz des ungeborenen Lebens, der sich aus dem deutschen Grundgesetz ergibt, nicht genügend Beachtung geschenkt wird.

Handelt es sich heute um einen Sieg der Lebensschützer?

So weit würde ich nicht gehen. Die Rechtslage bestimmen ja zunächst nicht Richter und schon gar nicht eine einzelne Richterin, sondern das Parlament. Ob und wann sich in der Zukunft das Bundesverfassungsgericht mit dem Paragrafen 218 wieder beschäftigen wird, ist ganz unklar. In dem jedem Fall ist das heutige Debakel im Bundestag kein gutes Omen für die große Koalition. Der Ton war aggressiv, es fielen Worte wie Hetzjagd. Ich denke, man darf, man muss gespannt sein, wie sich das weiterentwickelt.

Hintergrund

Eigentlich hätte der Bundestag an diesem Freitag über die Personalien dreier Verfassungsrichter abstimmen sollen. Nach Kritik aus Teilen der Union an einer SPD-Kandidatin wurde schließlich nicht nur die Wahl nun nach der Sommerpause stattfinden.Berlin (KNA) Die Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht soll nun erst nach der Sommerpause stattfinden. Das beschloss der Bundestag am Freitag. Zunächst hatte die Union darauf gedrungen, nur die Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf abzusetzen. Sie ist auch wegen ihrer liberalen Haltung bei der Abtreibungsregelung umstritten

(rv – mch)

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11. Juli 2025, 13:22