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Kirchturmspitze in Frankfurt Kirchturmspitze in Frankfurt  (AFP or licensors)

D: Erstmals Standards für Betroffenenbeteiligung

Erstmals gibt es jetzt in Deutschland ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse von Betroffenen bei der institutionellen Aufarbeitung von Missbrauch.

Die Standards wurden auf Initiative der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der ?Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ gemeinsam erarbeitet. Das Regelwerk wurde an diesem Freitag veröffentlicht, gab die Kommission per Pressemitteilung bekannt. Es beschreibt konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann – gemeinsam und gleichberechtigt.

?Dialogprozess hat gezeigt, dass es möglich ist, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln und damit die Qualität von Aufarbeitung entscheidend zu verbessern“

Mehr als 150 Personen haben sich zwei Jahre lang an diesem Prozess beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie Vertreter von Kirchen und Schulen. Aus der Sicht der Unabhängigen Beauftragten, Kerstin Claus, wird mit dem Regelwerk ein Perspektivwechsel eingeleitet, denn nicht mehr die Institutionen alleine definierten von nun an den Rahmen der Aufarbeitung. ?Der Dialogprozess hat gezeigt, dass es möglich ist, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln und damit die Qualität von Aufarbeitung entscheidend zu verbessern.“

(pm – sk)
 

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27. Juni 2025, 10:55