杏MAP导航

Suche

Archivbild: Migranten verlassen das Auffanglager in Berlin-Reinickendorf Archivbild: Migranten verlassen das Auffanglager in Berlin-Reinickendorf  (REUTERS)

D: Was ?ndert sich im Migrationsrecht - und was sagen Fachleute?

Asyl, Migration, Flüchtlinge, Integration - die Thematik spielte eine zentrale Rolle im Bundestagswahlkampf in Deutschland. Der neue Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU hat angekündigt, ein viel restriktiveres Migrationsrecht in Deutschland umzusetzen. Die Spannung war deshalb gro?, was sich von seinen Vorstellungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederfinden würde.

Michael C. Hermann - Stuttgart

?Wir wollen mehr in Integration investieren (…) Damit sorgen wir für eine Integration von Anfang an. Eine verpflichtende Integrationsvereinbarung soll künftig Rechte und Pflichten definieren.“ So schreiben es CDU/CSU und SPD in ihrer Vereinbarung. Ein Kongress in der katholischen Akademie in Stuttgart beschäftigte sich mit der Ausgangssituation und mit dem, was kommen soll. Die Formulierung finde Zustimmung bei kirchlichen Akteuren, sagt Alexander Kalbarczyk von der Deutschen Bischofskonferenz am Rand der Konferenz gegenüber unserem Korrespndenten Michael Hermann. Man freue sich, ?dass es verstärkte Maßnahmen geben soll zur Verbesserung der Integration, dass die Integrationsdienste auch auskömmlich finanziert werden sollen. Das sind positive Signale. Auch dass Deutschland sich insgesamt als Einwanderungsland sieht und humanitären Verpflichtungen nachkommen will. Das sind alles positive Signale.“

Hier der Beitrag zum Nachhören

Nicht in die Koalitionsvereinbarung geschafft hat es die Forderung, das individuelle Recht auf Asyl abzuschaffen. Diese Idee wurde zuvor von einigen Politikern, beispielsweise vom neuen Kanzleramtsminister Thorsten Frei von der CDU, stark gemacht. Alexander Kalbarczyk: ?Wir freuen uns über das klare Bekenntnis zum individuellen Asylrecht. Da zählen wir auch darauf, dass sich die Koalitionäre zu diesem Bekenntnis gebunden fühlen, dass es dabei bleibt“.

Nicht sichergestellt, dass Schutzbedürftige bleiben dürfen

Weiter aus dem Koalitionsvertrag: ?Abgelehnte Asylbewerber müssen unser Land wieder verlassen. Wir wollen die freiwillige Rückkehr besser unterstützen, indem wir Anreize und die Rückkehrberatung stärken. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden. (…) Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern.“

Eine solche reformatorische Transformation fordert beispielsweise der Konstanzer Rechtsprofessor und Migrationsexperte Daniel Thym und meint damit: ?Das Asylrecht in Deutschland und in Europa sieht so aus, dass wir die Einreise extrem schwierig und gefährlich machen. Aber alle, die dann nach Europa kommen, dürfen dann meistens faktisch auch bleiben, auch wenn sie gar kein Schutzbedarf haben.“ Das sei wirklich unbefriedigend. Es sei nicht sichergestellt, dass diejenigen in Deutschland bleiben dürften, die den Schutz am nötigsten haben, so Thym.

Rückführungsprogramme stoßen dagegen auf wenig Begeisterung bei den Kirchen. Alexander Kalbarczyk: ?Wir haben große Fragezeichen, wenn es darum geht, Rückführungsoffensiven zu starten. Die Frage wird einfach nur sein: Wenn man auf bestimmte restriktive Maßnahmen setzt und dadurch das migrationspolitische Klima verschärft, wie soll es dann gelingen, auch für Einwanderer attraktiv zu sein und Migration menschenwürdig zu gestalten?“

Gerichtsentscheide bleiben wirkungslos

Sorge macht den Migrationsexperten auch, dass gerichtliche Entscheidungen nicht mehr die Autorität entwickeln wie früher. Hier lässt die Trump-Administration grüßen, die bekanntlich auch gegen den expliziten Wortlaut von Gerichten Abschiebungen vornimmt. Ulrich Maidowski vom Bundesverfassungsgericht: ?Wir beobachten in den letzten zwei, drei Jahren, dass sich allmählich mehr Fälle einstellen, wo wir feststellen müssen, dass eine Gerichtsentscheidung von der Verwaltung einfach nicht beachtet worden ist, dass das autoritäre Urteil eines Gerichts nicht mehr befolgt wird.“

Und wieder ein Blick in den Koalitionsvertrag: ?Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt. Danach prüfen wir, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist.“

Die Aussetzung des Familiennachzugs in Deutschland und ebenso in Österreich wird von den Kirchen recht kritisch gesehen, sagt Kerstin Düsch-Wehr vom Katholischen Büro Berlin: ?Die sich daran anschließende Prüfung, ob der Familiennachzug auch dauerhaft ausgesetzt wird, sehen wir auch verfassungsrechtlich bedenklich. Für eine Familie ist eine dauerhafte oder langfristige Trennung ein Hindernis. Familien werden zerstört. Wenn Eltern und Kinder für lange Zeit getrennt werden, ist das für beide Seiten sehr schmerzlich“, so Kerstin Düsch-Wehr.

-----

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier:

(vatican news)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, k?nnen Sie hier unseren Newsletter bestellen.

20. Mai 2025, 10:08