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D: Bisch?fe bekr?ftigen Kritik an Abtreibungsreform

Die Bisch?fe Deutschlands haben in einer Stellungnahme ihre Kritik an einem Gesetzentwurf zur Liberalisierung der Abtreibungsregeln bekr?ftigt. Der Entwurf ziehe den Schutz des ungeborenen Kindes erheblich zurück, und eine Abstimmung vor der Bundestagswahl sei unwahrscheinlich, wie Bischof Georg B?tzing betonte.

Die Bischöfe haben in ihrer Erklärung vom Freitag erneut deutlich gemacht, dass der vorgelegte Gesetzentwurf, der vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegt wurde, den Schutz des ungeborenen Lebens erheblich schwäche. Bischof Georg Bätzing wies darauf hin, dass der Entwurf zwar ?die grundrechtliche Stellung der Frau“ zu betonen scheine, jedoch das vollgültige Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die ihm zukommende Menschenwürde nicht ausdrücklich berücksichtige. ?Stattdessen werden das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage gestellt“, hieß es.

Die Bischöfe sehen in dem Gesetzentwurf eine ?eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände.“ Dies würde aus ihrer Sicht einen hochproblematischen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel bedeuten, der auch weitreichende Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche haben könnte. ?Die mit unserem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt“, beklagten sie.

Zudem wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Einordnung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafrecht nahezu vollständig aufgeben wolle. Die bisherige Beratung, die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigte, solle dadurch nicht mehr als solcher Orientierungspunkt dienen. Auch die bislang geltende dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung sollte entfallen.

Dreistündige Anhörung geplant

Die geplante dreistündige Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die am kommenden Montag stattfinden soll, hat bereits für große Kontroversen gesorgt. Während sich das Katholische Büro erneut gegen eine Reform positionierte, sind die politischen Fronten gespalten: Die CDU/CSU entsendet als Experten Strafrechtler Michael Kubiciel, die SPD setzt auf die Ärztin und Abtreibungsbefürworterin Alice Baier, und die AfD nominierte Kristijan Aufiero von der ProLife-Organisation 1000plus-Profemina. Auch Fachleute aus den Bereichen Medizin, Rechtswissenschaft und Frauenverbänden werden an der Debatte teilnehmen.

Der Kern des Reformvorschlags sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Abbrüche bis zur zwölften Woche sollen ?rechtmäßig und straffrei“ sein und künftig im Rahmen eines Schwangerschaftskonfliktgesetzes geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll zwar erhalten bleiben, jedoch ohne die bisher in Deutschland geltende dreitägige Wartezeit. Zudem sollen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch künftig von der Krankenkasse übernommen werden. Derzeit regelt § 218 des Strafgesetzbuchs die Rechtslage, wonach Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen unter der Voraussetzung einer Beratung straffrei bleiben, während Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig sind.

Die Bischöfe fordern angesichts dieser Entwicklungen ein Umdenken und warnen davor, den Schutz des ungeborenen Lebens zugunsten einer Liberalisierung der Abtreibungsregeln zu vernachlässigen.

(dbk/kna - mg)

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07. Februar 2025, 15:38