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...auch die künstliche Ern?hrung geh?rt zum Lebensrecht ...auch die künstliche Ern?hrung geh?rt zum Lebensrecht 

D: Bisch?fe begrü?en Urteil zu künstlicher Ern?hrung

Es entspreche dem christlichen Menschenbild, dass das menschliche Leben, egal in welcher Verfassung, niemals als Schaden angesehen werden k?nne. Das erkl?rte der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Mittwoch in Bonn.

Das Gericht hatte am Dienstag Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen einen Arzt abgelehnt, dem Leidensverlängerung durch künstliche Ernährung vorgeworfen wurde. Das menschliche Leben sei ein höchstrangiges Rechtsgut; keinem Dritten stehe ein Urteil über den Wert des Lebens zu, heißt es in dem Urteil des Sechsten Zivilsenats. Die Vorsitzende des Senats, Vera von Pentz, betonte, auch ein mit Leid verbundenes Leben sei kein Schaden.

(kap – ck)

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03. April 2019, 12:25